Elektroauto lädt an privater Wallbox vor modernem Wohnhaus, darüber Schriftzug „Förderung für E-Ladestationen in Österreich für Privatpersonen“.

Wallbox Förderung Österreich 2026 – Alles, was Sie wissen müssen

In Österreich erfreut sich die Elektromobilität immer größerer Beliebtheit. Parallel zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wünschen sich viele E-Auto-Besitzer eine verlässliche Lademöglichkeit, die ihnen jederzeit zu Hause zur Verfügung steht. Eine der wichtigsten Fragen für neue Besitzerinnen und Besitzer eines Elektrofahrzeugs lautet daher: Wie lade ich mein Auto effizient und bequem zu Hause? Hier kommt die Wallbox ins Spiel – eine speziell entwickelte Ladestation für Elektroautos, die deutlich schneller, sicherer und zuverlässiger lädt als eine herkömmliche Haushaltssteckdose.

Damit möglichst viele Haushalte eine geeignete Ladeinfrastruktur aufbauen können, bietet der Bund finanzielle Unterstützung im Rahmen der österreichischen E-Mobilitätsförderung. Dieser Artikel bietet einen aktuellen, verständlichen Überblick über Förderbeträge, Voraussetzungen, Fristen und den genauen Ablauf der Antragstellung.

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Letztes Update: 17. Dezember 2025
Ungefähre Lesezeit: 5 Minuten
Auf einen Blick

Förderprogramm E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 – eRide

Förderbeträge

  • 400 € für eine kommunikationsfähige Wallbox bzw. ein intelligentes Ladekabel im Ein- oder Zweifamilienhaus
  • 800 € für eine Einzel-Wallbox in einem Mehrparteienhaus
  • 1.500 € für eine Wallbox in einer Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement
  • Zuschuss deckt maximal 50 % der förderfähigen Kosten
  • Förderung ist nicht rückzahlbar

Voraussetzungen

  • Installation durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb
  • Wallbox oder Ladekabel muss OCPP oder Modbus TCP unterstützen
  • Strom am Zählpunkt muss zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammen
  • Rechnungsdatum bei Antragstellung nicht älter als 9 Monate
  • Antrag innerhalb von 36 Wochen nach Registrierung
  • Meldepflicht beim Netzbetreiber ab 3,6 kVA, Genehmigungspflicht ab 11 kW

Wichtig zu wissen

  • Auch Installationskosten sind förderfähig
  • Kommunikation mit der KPC erfolgt ausschließlich per E-Mail
  • Nichtbeachtung von E-Mails kann zur Ablehnung führen
  • Landesförderungen (z. B. in der Steiermark) können teilweise mit der Bundesförderung kombiniert werden

So unterstützt Österreich den Ausbau privater Wallboxen

Inhaltsübersicht

Die Wallbox-Förderung in Österreich ist Teil der bundesweiten Elektromobilitäts-Offensive. Um den Umstieg auf E-Autos zu erleichtern, unterstützt der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung im Rahmen der 2025 vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) gestarteten Initiative „eMove Austria“ den Ausbau privater Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, möglichst vielen Haushalten eine komfortable Lademöglichkeit zu Hause zu ermöglichen und gleichzeitig die Dekarbonisierung des Verkehrs voranzutreiben. Das zentrale Förderinstrument für private Ladepunkte ist dabei das Programm „E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 – eRide“, das den Kauf und die fachgerechte Installation von Wallboxen finanziell unterstützt.

1. Was ist das Förderprogram E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 – eRide?

E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 – eRide ist der Name für die aktuelle Wallbox-Förderung Österreich. Das Programm unterstützt den Aufbau privater AC-Ladepunkte im Wohnbereich. Es richtet sich an:

  • Eigentümer und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Bewohner und Eigentümer in Mehrparteienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften für Gemeinschaftsanlagen

Die Registrierung ist möglich, solange Budget verfügbar ist, spätestens jedoch bis 31. März 2026. Sie erfolgt ausschließlich online über die offizielle Website der Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur für Private - eRide. Nach erfolgreicher Registrierung bleibt das Förderbudget 36 Wochen für Sie reserviert.

Wichtiger Hinweis

Die Kommunikation mit der Abwicklungsstelle erfolgt während des gesamten Prozesses ausschließlich per E-Mail. Werden Nachrichten übersehen oder Fristen versäumt, kann dies zur Ablehnung führen.

2. Was wird gefördert – und wer ist berechtigt?

Gefördert wird die Errichtung privater Ladeinfrastruktur:

  • eine kommunikationsfähige Wallbox (stationär) oder
  • ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel

Gefördert werden sowohl:

  • Anschaffungskosten
  • Installationskosten, sofern die Wallbox fix installiert wird

Förderungsmittel aus dem Förderprogramm „E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 – eRide“ können ausschließlich von Privatpersonen beantragt werden. Unternehmen, Gemeinden und Vereine haben eigene Förderprogramme.

Nicht förderfähig sind:

  • rein mobile Ladekabel ohne Fixinstallation
  • bauliche Maßnahmen wie Mauerdurchbrüche, Carportbau oder Fundamentarbeiten
  • Ladehardware ohne Kommunikationsprotokolle
  • DC-Schnelllader im privaten Bereich

Technische Anforderungen:

Die Ladeeinrichtung muss mindestens eines dieser Kommunikationsprotokolle unterstützen:

  • OCPP (mind. Version 1.6 JSON)
  • Modbus TCP

3. Förderbeträge im Detail

Nutzung / GebäudetypFörderhöhe (Pauschale)Hinweise
Ein- oder Zweifamilienhaus 400 € für kommunikationsfähige Wallbox oder intelligentes Ladekabel
Mehrparteienhaus – Einzelanlage 800 € pro eigenem Ladepunkt
Mehrparteienhaus – Gemeinschaftsanlage (mit Lastmanagement) 1.500 € für Anlagen mit gemeinsamer Infrastruktur

Die Förderung deckelt die Zuschüsse auf maximal 50 % der umweltrelevanten Projektausgaben. Liegt die Gesamtsumme darunter, reduziert sich der tatsächlich ausbezahlte Betrag entsprechend.

4. Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung

Damit die Förderung genehmigt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Installation durch einen Elektrofachbetrieb

Die Wallbox muss fachgerecht und normgerecht installiert werden. Dazu gehören:

  • eigener Stromkreis gemäß ÖVE/ÖNORM E 8101
  • FI-Schutzschalter Typ A-EV oder B
  • Leitungsauslegung nach den geltenden Sicherheitsnormen

Kommunikationsfähigkeit der Wallbox

Die Wallbox oder das Ladekabel muss fernsteuerbar sein. OCPP oder Modbus TCP sind verpflichtend.

Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Der gesamte Strombezug des Zählpunkts muss zu 100 % erneuerbar sein. Der Nachweis erfolgt über:

  • einen Ökostromvertrag oder
  • eine PV-Anlage am Haus mit entsprechendem Nachweis.

Rechnungs- und Fristenregelungen

  • Antrag innerhalb von 36 Wochen nach Registrierung
  • Rechnung darf bei Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein

Wichtig: Die Registrierung selbst ist nicht der Förderantrag, sondern nur die Reservierung des Förderbudgets.

Netzbetreiber-Meldung

  • ab 3,6 kVA: Meldepflicht beim Netzbetreiber
  • ab 11 kW: Genehmigungspflicht

Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Förderung.

5. So läuft die Antragstellung ab

Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Registrierung

  • Online-Registrierung über die KPC-Plattform
  • Budget wird für das Projekt reserviert
  • danach kann das Projekt umgesetzt werden
  • Identitätsprüfung mittels amtlichem Lichtbildausweis
  • Kommunikation während des gesamten Prozesses ausschließlich per E-Mail

Schritt 2: Antragstellung

Nach der Installation müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Rechnung
  • Zahlungsnachweise
  • OCPP-/Modbus-Nachweis
  • Ökostrom-Nachweis
  • (falls erforderlich) Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Wichtiger Hinweis

Der Antrag muss innerhalb von 36 Wochen gestellt werden, sonst verlieren Sie Ihre Förderzusage. Außerdem darf die Rechnung nicht älter als 9 Monate sein um berücksichtigt werden zu können.

Diese klare Struktur sorgt dafür, dass das Förderbudget nur für tatsächlich geplante Projekte blockiert wird.

Checkliste: So gelingt die Wallbox-Förderung Schritt für Schritt

Damit Ihr Förderantrag sicher und vollständig eingereicht wird, hilft Ihnen die folgende Checkliste. Sie fasst alle wichtigen Punkte zusammen, die für die Registrierung, Installation und Antragstellung notwendig sind.

 

Vor der Bestellung

Prüfen, ob die gewünschte Wallbox OCPP oder Modbus TCP unterstützt

Konzessionierten Elektrofachbetrieb auswählen

Bei Mehrparteienhäusern: Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen

Ökostromvertrag oder PV-Nachweis bereitstellen

Beim Netzbetreiber klären, ob eine Meldung (ab 3,6 kVA) oder Genehmigung (ab 11 kW) erforderlich ist

Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis) bereitlegen

 

Registrierung

Registrierung ausschließlich online auf der offiziellen Website der Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur für Private - eRide durchführen

Projektbeschreibung vollständig ausfüllen

Identität bestätigen (ID Austria oder Upload des Lichtbildausweises)

Bestätigungsmail der KPC prüfen und abspeichern

Registrierungsfrist beachten: nur bis 31. März 2026

Budget wird für 36 Wochen reserviert — Fristen unbedingt notieren

 

Installation

Installation durch konzessionierten Elektrofachbetrieb durchführen lassen

Normgerechte Umsetzung sicherstellen (eigener Stromkreis, FI Typ A-EV/B)

Installationsbestätigung und Prüfprotokolle verlangen

OCPP-/Modbus-Nachweis vom Hersteller oder Installateur anfordern

Strombezug aus 100 % erneuerbaren Quellen dokumentieren

 

Unterlagen für den Förderantrag

Originalrechnung (Wallbox + Installation)

Zahlungsnachweise (Überweisungsbeleg, Kontoauszug)

Installationsbestätigung des Elektrofachbetriebs

Nachweis über OCPP-/Modbus-Unterstützung

Ökostromnachweis (Tarifbestätigung oder PV-Eigennutzung)

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (falls Mehrparteienhaus)

Netzbetreiberbestätigung (Meldung/Genehmigung, falls erforderlich)

 

Antragstellung

Antrag innerhalb von 36 Wochen nach Registrierung einreichen

Rechnung darf maximal 9 Monate alt sein

Alle Unterlagen über das KPC-Portal hochladen

E-Mails der KPC regelmäßig prüfen (Nachforderungen kommen ausschließlich digital)

Nach positiver Prüfung wird die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt

 

Nach der Auszahlung

Wallbox mindestens 4 Jahre in Betrieb halten

Unterlagen aufbewahren (Kontrollen sind möglich)

Änderungen am Ladepunkt ggf. dem Netzbetreiber melden

💡 Tipp:

Die häufigsten Ablehnungsgründe sind fehlende Kommunikationsfähigkeit (kein OCPP/Modbus), fehlender Ökostromnachweis, Rechnungen die älter als 9 Monate sind oder verpasste E-Mail-Fristen.
Mit dieser Checkliste können Sie all das zuverlässig vermeiden.

6. Tipps für eine reibungslose Förderung

Um die Förderung sicher zu erhalten, empfiehlt es sich:

  • vor der Bestellung zu prüfen, ob die Wallbox OCPP/Modbus-kompatibel ist
  • einen Ökostromtarif abzuschließen, falls keine PV-Anlage vorhanden ist
  • Montage und Prüfprotokoll vom konzessionierten Fachbetrieb ausstellen zu lassen
  • bei Mehrparteienhäusern rechtzeitig die Eigentümergemeinschaft einzubeziehen
  • die Registrierung frühzeitig vorzunehmen, da Budget begrenzt ist

7. Wo finde ich offizielle Informationen?

Alle verbindlichen Informationen, Leitfäden und Formulare finden Sie auf:

Diese Quellen sind stets aktuell und maßgeblich für die Antragsprüfung.

FAQ: Wallbox-Förderung in Österreich

Wie hoch ist die Wallbox-Förderung in Österreich?

Die Förderung beträgt 400 € im Ein-/Zweifamilienhaus, 800 € für eine Einzelanlage im Mehrparteienhaus und 1.500 € für eine Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement. Sie deckt maximal 50 % der förderfähigen Kosten.

Bis wann kann ich die Wallbox-Förderung beantragen?

Die Registrierung ist möglich bis 31. März 2026 oder solange Budget verfügbar ist. Der Antrag muss innerhalb von 36 Wochen nach Registrierung gestellt werden.

Was wird bei der Wallbox-Förderung gefördert?

Gefördert werden eine kommunikationsfähige Wallbox oder ein intelligentes Ladekabel sowie notwendige Installationskosten bei fixer Montage.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Die Wallbox muss OCPP oder Modbus TCP unterstützen, durch einen Elektrofachbetrieb installiert werden und mit 100 % Ökostrom betrieben werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Unternehmen und Gemeinden nutzen eigene Förderprogramme.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Zuerst erfolgt die Online-Registrierung über umweltfoerderung.at. Nach der Installation wird der Antrag mit Rechnung, Installationsbestätigung und Ökostromnachweis eingereicht.

Sind mobile Ladegeräte förderfähig?

Nur kommunikationsfähige intelligente Ladekabel sind förderfähig. Reine Not- oder Standard-Ladekabel ohne Kommunikationsprotokoll werden nicht gefördert.

Gilt die Förderung auch für DC-Schnelllader?

Nein. Die Wallbox-Förderung für Private umfasst ausschließlich AC-Ladepunkte.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Benötigt werden: Rechnung, Zahlungsnachweis, Installationsbestätigung, Ökostromnachweis und der OCPP-/Modbus-Nachweis der Wallbox.

Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Antrags durch die KPC. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

Kann die Förderung verfallen?

Ja. Die Förderung verfällt, wenn die 36-Wochen-Frist versäumt wird oder die Rechnung älter als 9 Monate ist.

Was ist die häufigste Ursache für abgelehnte Förderanträge?

Ablehnungen entstehen meist durch fehlende Kommunikationsfähigkeit (kein OCPP/Modbus), fehlenden Ökostromnachweis, falsche Installation oder überschrittene Fristen.

Wie lange muss eine geförderte Wallbox betrieben werden?

Die Mindestbetriebsdauer beträgt vier Jahre ab Inbetriebnahme.

Kann die Förderung mit Landesförderungen kombiniert werden?

Teilweise ja. Ob eine Kombination möglich ist, hängt vom jeweiligen Landesprogramm ab.

Fazit

Die Förderung „E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 – eRide“ unterstützt private Haushalte beim Aufbau einer Wallbox und kann den Einstieg in die Elektromobilität deutlich erleichtern. Wer sich rechtzeitig registriert, die technischen Anforderungen erfüllt und die Fristen einhält, kann mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 Euro rechnen. Eine sorgfältige Planung und die Installation durch einen Fachbetrieb helfen, Kosten zu sparen und die Förderung sicher abzuwickeln.



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